Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen / Geltungsbereich
- Umfang der Beratungsaufgaben / Vertretung
- Verpflichtung des Auftraggebers zur Informationsbereitstellung / Erklärung der Vollständigkeit
- Wahrung der Unabhängigkeit
- Berichterstattung / Meldepflicht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Gewährleistungen
- Haftung / Schadensersatz
- Vertraulichkeit / Datenschutz
- Vergütung
- Elektronische Rechnungsstellung
- Laufzeit des Vertrags
- Schlussbestimmungen
- Allgemeine
Geschäftsbedingungen / Geltungsbereich
1.1 Alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten (Managementberater) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version ist maßgeblich.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, selbst wenn sie in Nebenverträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden.
1.3 Etwaige widersprüchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie wurden vom Beauftragten (Managementberater) ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und Verträge, die gemäß diesen Bestimmungen abgeschlossen wurden, davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Umfang
der Beratungsaufträge / Vertretung
2.1 Der Umfang jedes einzelnen Beratungsauftrags wird individuell vertraglich vereinbart.
2.2 Der Beauftragte (Managementberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch den Beauftragten (Managementberater). Zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten besteht keinerlei vertragliche Beziehung.
2.3 Während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Organisationen einzugehen, die der Beauftragte (Managementberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beschäftigt. Insbesondere darf der Auftraggeber diese Personen oder Organisationen nicht dazu verwenden, Beratungsleistungen in derselben oder ähnlichen Art wie vom Beauftragten (Managementberater) angeboten zu erbringen.
- Informationspflichten
des Auftraggebers / Erklärung der Vollständigkeit
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Durchführung des Beratungsauftrags die organisatorischen Bedingungen am Standort des Auftraggebers eine zeitnahe und ungestörte Durchführung des Beratungsprozesses ermöglichen.
3.2 Der Auftraggeber informiert den Beauftragten (Managementberater) detailliert über zuvor durchgeführte und/oder derzeit aktive Beratungsprojekte, einschließlich solcher in anderen Kompetenzbereichen
3.3 Der Auftraggeber stellt dem Beauftragten (Managementberater) rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Durchführung des Beratungsauftrags erforderlichen Dokumente zur Verfügung und informiert den Beauftragten über alle für die Durchführung des Beratungsauftrags relevanten Aktivitäten und Bedingungen. Dies umfasst alle Dokumente, Aktivitäten und Bedingungen, die während der Durchführung des Beratungsauftrags bekannt oder verfügbar werden.
3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Mitarbeiter sowie jede gesetzlich vorgesehene Mitarbeitervertretung (Betriebsrat), sofern vorhanden, vor Beginn des Auftrags über die Beratungstätigkeiten des Beauftragten informiert werden.
- Erhaltung
der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit aller Personen, die für den Beauftragten (Managementberater) arbeiten, und/oder aller Dritten, die vom Beauftragten beschäftigt werden, nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere für Beschäftigungsangebote seitens des Auftraggebers oder die Annahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
- Berichterstattung
/ Berichtspflicht
5.1 Der Beauftragte (Managementberater) ist verpflichtet, dem Auftraggeber über den Fortschritt der von Personen, die für den Beauftragten arbeiten, und/oder von Dritten, die vom Beauftragten beschäftigt werden, erbrachten Dienstleistungen zu berichten.
5.2 Der Beauftragte (Managementberater) liefert den Abschlussbericht rechtzeitig, d.h. je nach Art des Auftrags, zwei bis vier Wochen nach Abschluss des Auftrags.
5.3 Der Beauftragte (Managementberater) ist bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nicht an Weisungen gebunden und handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Der Beauftragte ist nicht verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu arbeiten oder bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten.
- Schutz
des geistigen Eigentums
6.1 Der Beauftragte (Managementberater) behält alle Urheberrechte an sämtlichen Arbeiten, die vom Beauftragten und/oder von Personen, die für den Beauftragten arbeiten, und/oder von Dritten, die vom Beauftragten beschäftigt werden, erstellt wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organigramme, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger usw.). Während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung desselben darf der Auftraggeber diese Materialien ausschließlich für die im Vertrag beschriebenen Zwecke verwenden. Der Auftraggeber ist daher nicht berechtigt, diese Materialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Beauftragten (Managementberaters) zu kopieren oder zu verteilen.
6.2 Jede Verletzung dieser Bestimmung seitens des Auftraggebers berechtigt den Beauftragten (Managementberater), den Vertrag vorzeitig zu beenden und andere rechtliche Ansprüche geltend zu machen, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.
- Gewährleistung
7.1 Der Beauftragte (Managementberater) ist unabhängig vom Verschulden berechtigt und verpflichtet, Fehler und/oder Ungenauigkeiten in seiner Arbeit, die später bekannt werden, zu korrigieren. Der Beauftragte informiert den Auftraggeber unverzüglich darüber.
7.2 Dieses Recht des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Dienstleistung.
- Haftung
/ Schadensersatz
8.1 Der Beauftragte (Managementberater) haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – nur in dem Umfang, in dem diese auf grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt auch für Schäden, die von vom Beauftragten beschäftigten Dritten verursacht werden.
8.2 Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des haftenden Teils gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Vorfall, auf den der Anspruch beruht.
8.3 Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Verschulden des Beauftragten.
8.4 Wenn der Beauftragte (Managementberater) die erforderlichen Dienstleistungen mithilfe von Dritten erbringt, werden alle Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche, die gegen den Dritten entstehen, auf den Auftraggeber übertragen. In diesem Fall muss sich der Auftraggeber in erster Linie an den Dritten halten. 8.5 Etwaige Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf das Gesamtvolumen des betreffenden Vertrags begrenzt.
- Vertraulichkeit
/ Datenschutz
9.1 Der Beauftragte (Managementberater) ist verpflichtet, bezüglich aller im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen bekannt gemachten Geschäftsangelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle anderen Informationen über Art und/oder Umfang des Geschäfts und/oder der praktischen Aktivitäten des Auftraggebers, vollständige Vertraulichkeit zu wahren.
9.2 Darüber hinaus ist der Beauftragte (Managementberater) gegenüber Dritten zur vollständigen Vertraulichkeit bezüglich des Inhalts der abgeschlossenen Arbeit, sowie aller Informationen und Bedingungen, die zur Fertigstellung der Arbeit beigetragen haben, verpflichtet, insbesondere hinsichtlich Daten über die Kunden des Auftraggebers. 9.3 Der Beauftragte ist nicht zur Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber Personen, die für den Beauftragten arbeiten, oder Vertretern des Beauftragten verpflichtet. Der Beauftragte ist verpflichtet, diese Personen zur vollständigen Vertraulichkeit zu verpflichten und haftet für Verstöße gegen die Vertraulichkeit in gleicher Weise, als hätte der Beauftragte die Vertraulichkeit gebrochen.
9.4 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags unbefristet fort – mit Ausnahme einer etwaigen Pflicht zur Zeugenaussage.
9.5 Der Beauftragte (Managementberater) ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten für die Zwecke der erbrachten Dienstleistungen zu verwenden. Der Beauftragte (Managementberater) garantiert dem Auftraggeber, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere in Bezug auf Datenschutzgesetze, z.B. dass von den beteiligten Personen Einwilligungserklärungen eingeholt werden.
- Vergütung
10.1 Nach Abschluss der vereinbarten Dienstleistungen erhält der Beauftragte (Managementberater) die im Voraus zwischen dem Beauftragten (Managementberater) und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung. Der Beauftragte (Managementberater) ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen und eine Vorauszahlung gemäß dem Fortschritt der Arbeit zu verlangen. Die Vergütung ist unmittelbar nach Erstellung der Abrechnungen durch den Beauftragten fällig und zahlbar.
10.2 Der Beauftragte (Managementberater) erstellt Abrechnungen, die zum Abzug der Vorsteuer berechtigen und alle gesetzlich erforderlichen Elemente enthalten.
10.3 Sollte die vereinbarte Arbeit aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht abgeschlossen werden oder aufgrund einer fristlosen Kündigung des Vertrags durch den Beauftragten (Managementberater), so ist der Beauftragte (Managementberater) berechtigt, die vollständige im Voraus vereinbarte Vergütung abzüglich nicht angefallener Ausgaben zu fordern. Falls ein Stundenhonorar vereinbart wurde, muss der Auftraggeber die für die gesamte vereinbarte Aufgabe erwartete Anzahl an Stunden bezahlen, abzüglich nicht angefallener Ausgaben. Nicht angefallene Ausgaben werden als Pauschale in Höhe von 30 % der für diese Dienstleistungen erforderlichen Gebühr berechnet, die der Beauftragte bis zum Datum der Vertragsbeendigung nicht erbracht hat.
10.4 Sollten Zwischenrechnungen nicht bezahlt werden, ist der Beauftragte (Managementberater) von seiner Verpflichtung zur Erbringung weiterer Dienstleistungen befreit. Dies gilt nicht für weitere Ansprüche aufgrund von Zahlungsverzug.
- Elektronische
Rechnungsstellung
11.1 Der Beauftragte (Managementberater) ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, elektronisch übermittelte Rechnungen des Beauftragten (Managementberaters) zu akzeptieren.
- Laufzeit
des Vertrags
12.1 Dieser Vertrag endet mit Abschluss des Projekts.
12.2 Abgesehen davon kann dieser Vertrag aus wichtigem Grund von einer der Parteien jederzeit ohne Vorankündigung gekündigt werden. Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind unter anderem: – Eine Partei verletzt wesentliche Bestimmungen des Vertrags – Eine Partei gerät nach Beginn von Insolvenzverfahren in Zahlungsverzug – Es bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Auch wenn Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurden, leistet der Auftraggeber keine Vorauszahlung oder stellt auf Anfrage des Beauftragten (Managementberaters) keine geeignete Sicherheit bereit und der Beauftragte (Managementberater) kannte die schlechte finanzielle Situation des Auftraggebers bei Vertragsabschluss nicht.
- Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien erklären, dass alle hierin enthaltenen Informationen korrekt und in gutem Gewissen gemacht wurden. Sie verpflichten sich gegenseitig, die andere Partei unverzüglich über etwaige Änderungen zu informieren.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schriftlich vorzunehmen. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese schriftliche Anforderung.
13.3 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der eingetragene Geschäftssitz des Beauftragten (Managementberaters). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Gericht am Ort, an dem der Beauftragte (Managementberater) seinen Sitz hat.